Bitte bringen Sie zum ersten Termin eine Verordnung mit. Auf der Verordnung soll 10 Einheiten logopädische Therapie à 60 Minuten oben stehen. Die Verordnung muss von einem/einer Allgemeinmediziner/in oder einem Facharzt/Fachärztin. Die SVS und KFA sind derzeit Bewilligungspflichtig.