Ablauf

Ich bin Wahltherapeutin und verrechne nicht direkt mit der Krankenkasse. Nach einer Kontaktaufnahme vereinbaren wir einen für Sie passenden Termin.

Verordnung

Bitte bringen Sie zum ersten Termin eine Verordnung mit. Auf der Verordnung soll 10 Einheiten logopädische Therapie à 60 Minuten oben stehen. Die Verordnung muss von einem/einer Allgemeinmediziner/in oder einem Facharzt/Fachärztin. Die SVS und KFA sind derzeit Bewilligungspflichtig.

Erster Termin

Im ersten Termin besprechen wir alles Organisatorische. Zudem nehme ich eine ausführliche Diagnostik mit Ihnen oder Ihrem Kind vor. Anhand derer kann ich eine logopädische Therapie planen.

Kostenerstattung

Nach 10 Einheiten erhalten Sie eine Honoarnote. Diese können Sie mit der Verordnung sowie den Zahlungsbelegen bei der Krankenkasse einreichen. Je nach Krankenkasse werden etwa 40-70% refundiert. Bei einer Privatversicherung oft bis zu 100%.

Terminabsagen

Einheiten müssen immer 24 Stunden im Voraus abgesagt werden. Ansonsten muss ich Ihnen den Termin in Rechnung stellen.


Kosten

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